Fabrikatsteuer

Fabrikatsteuer
Art der  Verbrauchsteuer; Erhebung erfolgt nach völligem Abschluss des Herstellungsprozesses, wenn das Produkt die Fabrikationsstätte verlässt, z.B.  Tabaksteuer,  Mineralölsteuer.
- Vorteile für Finanzverwaltung: (1) Betrieblicher Versand ist leicht zu kontrollieren. (2) Exportmengen sind ggf. unmittelbar von der Besteuerung auszunehmen, so dass Steuerrückvergütungsverfahren entfällt.
- Anders:  Fabrikationsteuer.

Lexikon der Economics. 2013.

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  • Fabrikatsteuer — Fabrikātsteuer, s. Produktionssteuer …   Kleines Konversations-Lexikon

  • Branntweinsteuer — Branntweinsteuer, eine in mehreren Ländern vorkommende indirekte Aufwandsteuer vom Branntweinverbrauch, die meist schon im 16. und 17. Jahrh. eingeführt wurde. Der Branntwein, mit seinem großen Alkoholgehalt in kleinern Mengen genossen, verträgt… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zuckersteuer — Zuckersteuer. Der Zucker, vornehmlich Genußmittel, ist ein ergiebiger und geeigneter Gegenstand der Besteuerung. Die Erhebung der auf ihn gelegten Abgabe ist einfach, wenn sie, wie beim ausschließlichen Verbrauch von Kolonialzucker, lediglich auf …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Petroleumsteuer — Petroleumsteuer, eine Verbrauchssteuer auf inländisches Mineralöl, die entweder in Form einer Fabrikatsteuer von der an sich freien Produktion oder in Form des Monopols erhoben wird. Die Fabrikatsteuer besteht schon längere Zeit in Rußland,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Tabaksteuer — Tabaksteuer. Als entbehrliches, aber doch in großen Mengen verbrauchtes Genußmittel bildet der Tabak ein finanziell sehr ergiebiges und geeignetes Mittel der Besteuerung. Letztere kommt vor in der Form der 1) Handelsbesteuerung, am einfachsten… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Verbrauchsabgabe — wird nach den Gesetzen über Branntweinsteuer und Zuckersteuer von 1887 in Deutschland die Fabrikatsteuer genannt, die nur den heimischen Verbrauch treffen soll, und die beim Zucker nunmehr als einzige, beim Branntwein neben der Materialsteuer,… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Biersteuer — Biersteuer, eine innere Aufwandsteuer, die schon vor Jahrhunderten unter verschiedenen Benennungen, wie Biergeld, Bierpfennig, Bierzise, Umgeld etc., vorkam. Die V. findet sich als Landessteuer in Frankreich und Niederösterreich seit dem 14., in… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Identitätsnachweis — Identitätsnachweis, im Zollwesen der Nachweis, daß ein und ausgeführte Waren miteinander identisch seien, daß es sich in verschiedenen Fällen, in denen Zahlung und Befreiung von Abgaben in Frage kommen, um ein und dieselbe Ware handelt. Der I.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Zündhölzersteuer — Zündhölzersteuer, eine in Rußland (seit 1848), Griechenland (1884), Spanien (1892) etc. bestehende indirekte Aufwandsteuer. In Frankreich wurde sie 1871 in Form einer Fabrikatsteuer eingeführt, aber schon 1872 durch ein Zündholzmonopol ersetzt.… …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Biersteuer — Biersteuer, Steuer, die auf die Erzeugung des Biers gelegt ist und nach der Menge der verbrauchten Rohstoffe (Malz, Hopfen) als Materialsteuer oder nach dem gewonnenen Erzeugnis als Fabrikatsteuer aufgelegt wird …   Kleines Konversations-Lexikon

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